Informationen zur elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)
Bitte beachten Sie, dass während der Übergangsfrist bis zum 31.12.2021, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung weiterhin wie gewohnt ausgedruckt werden kann.
Wir bieten Ihnen umfangreiche Videos und Onlineschulungen zu diesem Thema an: